Die Familien, die in Filderstadt leben und über ein geringes Einkommen verfügen, haben die Möglichkeit, Jugendhilfe und den Familienpass A oder B zu beantragen und damit Zuschüsse für die Kinderbetreuung in Teilen oder komplett zu erhalten. Dabei ist zu beachten, dass die Zusage der Jugendhilfe die Zuschüsse über den Filderstädter Familienpass nicht ausschließt. Das bedeutet, dass bei Bedarf beide Zuschüsse in Anspruch genommen werden können. Sie stehen einem ab dem Tag des Anspruches zu (auch rückwirkend bis zu 3 Monate).
Die Einkommensgrenzen für die Möglichkeit eines Zuschusses sind nicht gering. Es lohnt sich daher, nachfolgende Links aufmerksam zu lesen.
Die Einkommensgrenzen für die Möglichkeit eines Zuschusses sind nicht gering. Es lohnt sich daher, nachfolgende Links aufmerksam zu lesen.